Fachkundige Stelle
Im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit können Gründer/innen einen Antrag auf öffentliche Födermittel zur Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen kommunalen Träger stellen. Dazu wird eine positive Beurteilung des Gründungsvorhabens durch eine sogenannte “Fachkundige Stelle” benötigt.
Als “Fachkundige Stelle” nach § 57 SGB III haben wir die Berechtigung und Kompetenz die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes zu prüfen und zu beurteilen. Auf Grundlage Ihres Businessplans – den wir auch gerne für Sie erstellen – und der dargelegten fachlichen sowie kaufmännischen Eignung geben wir eine Beurteilung der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens ab.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht gerechtfertigte positive Bewertungen nicht erfolgen werden. Dies geschieht sowohl in Ihrem als auch in unserem Interesse.
