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Fördermittel

Existenzgründer können im Rahmen ihrer Gründung Fördermittel und Zuschüsse beantragen, die den Start des Unternehmens in der Regel erheblich erleichtern.
In enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Anlaufstellen auf kommunaler aber auch auf Kreis-, Landes- und Bundesebene finden wir optimale Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Unternehmensprofil. Spezielle Förderprogramme beinhalten dabei eine bis zu 90%ige Übernahme unserer Beratungskosten.

Vor der Gründung

Im Vorfeld der Gründung bietet z.B. das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW einen Beratungskostenzuschuss von bis zu 90% des Beratungshonorars bei einem maximalen Beratungsbedarf von 3.200 EUR.

Als bei den regionalen Anlaufstellen bekanntes und gelistetes Beratungsunternehmen kann Sie das Existenzgründungsbüro Münster bei der Beschaffung dieser Fördermittel umfassend unterstützen.

Gründercoaching nach erfolgter Gründung

Ein besonderes Instrument ist das Gründercoaching der KfW-Mittelstandsbank. Das Existenzgründungsbüro Münster ist ein bei der KfW-Bank gelistetes und geprüftes Beratungsunternehmen. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach den entsprechenden Richtlinien des Gründercoaching Deutschland durch das Existenzgründungsbüro Münster ist in der Vergangenheit in vielen Fällen geschehen.

Die Fördermittel für Coaching werden ganz oder teilweise durch die kfw-Mittelstandsbank übernommen:

  • Gründer/innen, die einen Gründungszuschuss, Einstiegsgeld o.ä. erhalten (sprich: die vorher arbeitslos waren), erhalten für die Expertenberatung bei Inanspruchnahme innerhalb des 1. Jahres nach der Gründung einen 90%-igen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro bei einem Eigenanteil von 400 EUR.
  • Die Antragsstellung kann bei einem zuständigen Regionalpartner (in Münster z.B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Münster) vorgenommen werden. In den umliegenden Kreisen ist es die jeweilige Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
  • Gründer/innen, die nicht aus der Arbeitslosigkeit gründen, können maximal 50 Prozent Fördermittelzuschuss (max. 3.000 EUR) bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro Beratungskosten erhalten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei der KfW-Bank.

Mikrodarlehen

Ein neues Instrument, das vor allem für kleinere Gründungen attraktiv ist, ist das NRW/EU Mikrodarlehen. Gefördert werden Existenzgründer aus Nordrhein-Westfalen, die ein Kleinstunternehmen mit Geschäftssitz in NRW gründen oder weniger als drei Jahre am Markt bestehen. Finanziert werden im Zusammenhang mit der Gründung oder mit der Unternehmensfestigung stehende Investitionen sowie der Betriebsmittelbedarf.
Das Mikrodarlehen ist gerade deshalb besonders interessant, da die Stellung von eigenen Sicherheiten nicht erforderlich ist. Auch das Antragsverfahren ist vereinfacht. Der Antrag ist vor Beginn des Gründungsvorhabens
oder der Festigungsmaßnahme bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter. Im Überblick:

  • Kreditvolumen von 5.000 EUR – 25.000 EUR
  • 5 Jahre Laufzeit
  • Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
  • 1 tilgungsfreies Jahr
  • Vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der NRW.BANK.

Gerne erläutern wir Ihnen die weiteren Details. Sie können uns über unsere Kontaktseite erreichen oder unter der Rufnummer 02 51 / 48 19 938 anrufen.

Besser starten. Existenzgründungsbüro Münster, Mauritzstraße 23, 48143 Münster
Tel.: 0251 - 48 19 938, Fax: 0251 - 48 19 982
www.egb-muenster.de, beratung@egb-muenster.de

Zuletzt aktualisiert am: 27.09.2011